Hier kann man das wichtigste zur Arbeitnehmersparzulage erfahren und ein Angebot zum VL Sparplan anfordern

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Was man zur Arbeitnehmersparzulage wissen sollte und worauf man bei einem VL Sparplan achten muß

Die Bildung des Vermögens der Arbeitnehmer in Deutschland wird durch eine Arbeitnehmersparzulage gefördert.

Arbeitnehmersparzulage
Der Arbeitgeber legt für den Arbeitnehmer finanzielle Mittel an (vermögenswirksame Leistungen), die staatlich subventioniert werden. Rechtliche Grundlage hierfür bilden das Fünfte Vermögensbildungsgesetz und die Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes.

Die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen kann in Form von Bausparverträgen, Lebensversicherungen, Investmentfonds und Banksparplänen erfolgen.

Wer kann die Arbeitnehmersparzulage erhalten?

Vorraussetzung hierfür ist, dass das Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit die Einkommensgrenze nicht übersteigt. Die Einkommensgrenze beträgt bei Alleinstehenden 17.900,00 EUR und bei Verheirateten (bei Zusammenveranlagung) 35.800,00 EUR im Jahr. Grundlage hierfür ist das Fünfte Vermögensbildungsgesetz. Hierbei ist das Jahr von Bedeutung indem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind.

 

Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber einen schriftlichen Vertrag verlangen, indem verankert ist, dass ein Teil des Arbeitslohnes in eine vermögenswirksame Anlage gezahlt wird.
In vielen Unternehmen wird in Tarifverträgen festgehalten, dass der Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen ganz bzw. teilweise trägt. Auch hier muss mit dem Arbeitnehmer ein Vertrag abgeschlossen werden. Diese Leistungen werden vom Arbeitgeber unabhängig davon gezahlt, ob der Arbeitnehmer Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage hat.
Somit kann auch eine Zahlung an Arbeitnehmer erfolgen, die über der Einkommensgrenze liegen.

Seit 2005 gibt es bei der Arbeitnehmersparzulage einen einheitlichen Steuersatz von 18 % für:

  1. vermögenswirksame Leistungen, die nicht über 400,00 Euro im Jahr liegen
  2. Sparverträge über Wertpapiere oder andere Beteiligungen

Einen Steuersatz von 9 % gibt es für:

  1. vermögenswirksame Leistungen, die nicht über 470,00 EUR im Jahr liegen
  2. Aufwendungen des Arbeitnehmers zum Wohnungsbau-Prämiengesetz.

Zum Kauf und Erhalt von selbst genutztem Wohnhaus, Eigentumswohnung sowie Grundstück.
Die vermögenswirksamen Leistungen werden nur gefördert, wenn der Arbeitnehmer die vermögenswirksame Anlage und das entsprechende Unternehmen bzw. Institut selbst wählen kann.
Die Arbeitnehmersparzulage gilt nicht als Lohn und Einkommen. Somit unterliegt sie nicht der Einkommenssteuer sowie der Sozialversicherung.

Die Arbeitnehmersparzulage wird beim zuständigen Finanzamt mit der Einkommensteuerklärung beantragt. Als Nachweis ist eine Bestätigung des Anlageinstitutes beizufügen.
Die Arbeitnehmersparzulage ist erst nach einer bestimmten Sperrfrist entsprechend der Anlageform fällig. Bei den Wohnungsbau-Prämiengesetz bzw. der Verordnung zur Durchführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes gelten ebenfalls Sperr- und Rückzahlungsfristen. bzw. bei Bausparverträgen nach Zuteilung.
Vom Finanzamt wird die Arbeitnehmersparzulage verwaltet und aus der Lohnsteuer finanziert.

Anlageschwerpunkte, Management, Rendite und Performance sind wichtige Aspekte der Geldanlage für vermögenswirksame Leistungen mit der Arbeitnehmersparzulage. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein VL Vergleich von einem erfahrenen Experten eingeholt werden.

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