Die beste Anlagemöglichkeit für einen VL Sparplan finden

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Der VL Sparplan für vermögenswirksame Leistungen

Bei vermögenswirksamen Leistungen handelt es sich um Geldleistungen, welche direkt durch den Arbeitgeber auf das vom Arbeitnehmer angegebene Anlagekonto überweisen werden.

VL Sparplan
Diese Geldleistung wird nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz staatlich gefördert (Arbeitnehmersparzulage). Dazu muss das Kapital in bestimmte Anlageformen investiert werden. Außerdem muss das zu versteuernde Einkommen unterhalb der Einkommensgrenze liegen, für Verheiratete 35.800,00 EUR und für Ledige 17.900,00 EUR.

Zudem muss die freie Wahl des Arbeitnehmers in Bezug auf die Art der Anlage und des Institutes existieren. Diese Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die vermögenswirksamen Leistungen staatlich gefördert werden. Die Arbeitnehmer beantragen diese Förderung in Zusammenhang mit ihrer Steuererklärung.

 

In vielen Tarifverträgen wird ein VL Sparplan unterstützt

In Tarifverträgen oder auch in Betriebsvereinbarungen kann die finanzielle Unterstützung durch den Arbeitgeber festgelegt sein. Die vermögenswirksamen Leistungen müssen in der Regel in einen Sparplan bzw. Sparvertrag investiert werden. Für die vermögenswirksamen Leistungen existieren unterschiedliche Anlageformen bzw. Sparpläne, so zum Beispiel Bausparverträge, Investmentfonds, VL-Sparpläne für Genossenschaftsanteile und Genussscheine und Banksparpläne.

Bausparverträge und Aktienfonds sind besonders beliebt, diese Sparanlagen werden staatlich gefördert (Arbeitnehmersparzulage). Besteht kein Anspruch auf Förderung, kann auch eine Lebensversicherung oder ein Sparplan bei einem Kreditinstitut abgeschlossen werden.

Es gibt in der Regel eine 6 jährige Sparphase und eine 1 jährige Sperrfrist, erst danach kann der Sparer über das Kapital verfügen. Personen, die keine staatliche Förderung erhalten, können eigentlich früher über das Kapital verfügen. Aber viele Verträge verweigern auch in diesem Fall eine (vorzeitige) Beendigung des Vertrages. Das Finanzamt zahlt die Fördersummen normalerweise erst am Ende der Sperrfrist in den Sparvertrag bzw. Sparplan ein.

Nicht jeder VL Sparplan wird mit der Arbeitnehmersparzulage gefördert

Bausparverträge werden durch die Arbeitnehmersparzulage gefördert, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Außerdem können Bausparverträge mit der Wohnungsbauprämie gefördert werden. Das jährliche zu versteuernde Einkommen darf nicht mehr als 25.600,00 Euro für Ledige bzw. 51.200,00 Euro für Ehepaare betragen. In der Regel müssen mindestens 50,00 Euro jährlich in den Bausparvertrag eingezahlt werden. Die Förderung muss bei der jeweiligen Bausparkasse beantragt werden.

Über 2 Millionen Menschen haben ihre vermögenswirksamen Leistungen in Investmentfonds investiert, dabei ist zu beachten, dass nicht jeder Fonds für vermögenswirksame Leistungen zugelassen ist. Die Fondanteile sollten zudem nicht bei einem niedrigen Kurs verkauft werden, auch nicht im Fall der Fälligkeit. Die Sparraten überweist der Arbeitgeber in der Regel direkt an die Fondsbank. Sparpläne mit VL Fonds bieten zum Beispiel sehr gute Renditechancen und werden durch die Arbeitnehmersparzulage gefördert.

 

Der Banksparplan ist geeignet für sicherheitsorientierte Anleger, die keine staatliche Förderung bekommen. Momentan liegen die Zinssätze zwischen 0,5 und 1,5 Prozent. Die Rendite der Banksparpläne erhöht sich, wenn der Marktzins steigt. Allerdings wird diese sich im Fall, dass der Marktzins sinkt, verschlechtern. Viele Kreditinstitute leisten zum Ende der Sperrfrist einen prozentualen Schlussbonus, der sich auf die bis dato geleisteten Einzahlungen bezieht. Hierbei ist von Bedeutung, ob der Sparerfreibetrag eventuell überschritten wird.

Anlageschwerpunkte, Management, Rendite und Performance sind wichtige Aspekte der Geldanlage für vermögenswirksame Leistungen. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein VL Sparplan Vergleich von einem erfahrenen Experten eingeholt werden.

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