Hier werden die Möglichkeiten der Eigenheimförderung erklärt

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Welche Formen der Eigenheimförderung gibt es und worauf sollte man achten?

Die vielgenutzte Eigenheimzulage wurde zum 01.01.2006 abgeschafft. Aber seitens des Staates gibt es weitere Möglichkeiten, die den Erwerb oder den Bau einer Immobilie fördern.

Eigenheimförderung
Hierzu zählt die Wohnungsbauprämie für Bausparer. Die Sparleistung der Bausparvertragsbesitzer wird hierdurch belohnt. Grundsätzlich können alle Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind, uneingeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und jährlich mindestens 50 Euro innerhalb eines Bausparvertrages sparen, die Wohnungsbauprämie beantragen.

Die Höhe der Wohnungsbauprämie liegt bei 8,8 Prozent der jährlichen Sparleistung. Begrenzt bis zu einem prämienbegünstigten Sparbeitrag von 512 € für Alleinstehende und 1.024 € für Verheiratete.

Die Einkommensgrenzen bei der Eigenheimförderung

Grundsätzlich darf die Einkommensgrenze von 25.600 € für Alleinerziehende und 51.200 für Verheiratete dabei nicht überschritten werden, Maßgabe ist hier das zu versteuernde Bruttoeinkommen. Dies bedeutet, dass das Bruttoeinkommen unter Umständen höher liegen kann, abhängig von persönlichen Freibeträgen.

 

Hinzu kommen Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die unter bestimmten Voraussetzungen zinsgünstige Kredite vergibt, sowohl für Wohneigentumsbildung als auch für die Wohnraummodernisierung. Das Wohneigentumsprogramm stellt ein attraktives Angebot für den Kauf oder Bau eines selbstgenutzten Eigenheimes dar.

Für die Erstellung von Photovoltaik-Anlagen werden kostengünstige Kredite angeboten. Im Rahmen des ökologischen Bauens bietet die KfW eine finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung. Für Altbauten kommen Programme der Wohnraum Modernisierung (für Maßnahmen die den Energieverbrauch des Eigenheimes senken) und des Gebäudesanierungsprogramms hinzu.   

Das KfW Wohneigentumsprogramm können beispielsweise alle Privatpersonen beantragen, dabei spielt das Alter oder der Familienstand keine Rolle. Gefördert wird der Kauf oder Bau von Eigentumswohnungen und Häuser, die zum Zwecke der Eigennutzung erworben werden. Die Finanzierung seitens der Kreditanstalt für Wiederaufbau kann bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten ausmachen.

Die Eigenheimförderung bei der KfW

Dabei werden auch die Nebenkosten berücksichtigt, wie z. B. Makler-, Notargebühren oder Grunderwerbsteuer. Das Darlehen welches die KfW gewährt kann eine unterschiedliche Laufzeit haben, jedoch maximal 30 Jahre. Die Anlaufjahre können tilgungsfrei bleiben, je nach Wahl zwischen 1 und 5 Jahren.
Die Zinsen für dieses Darlehen liegen in der Regel deutlich unter denen anderer Finanzierungsmöglichkeiten. Die Rückzahlung nach den tilgungsfreien Anlaufjahren erfolgt vierteljährlich. Die Zinsfestschreibung gilt je nach Wunsch für 5 oder 10 Jahre.

Nach Ablauf der festgeschrieben Zeit, unterbreitet die KfW ein günstiges Prolongationsangebot, welches für weitere 10 Jahre gilt. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich. Wichtig: die Anträge für alle KfW Förderprogramme müssen vor Kauf oder Bau gestellt werden, meist kann man den Antrag über die Hausbank stellen. Wird das Darlehen seitens der KfW bereitgestellt, so muss es innerhalb von 12 Monaten in Anspruch genommen werden.

Zinsen, Tilgung , steuerliche Eigenheim-Förderung und Zukunftssicherheit sind wichtige Aspekte der Baufinanzierung. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Vergleich von einem erfahrenen Experten eingeholt werden.

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