Was man zum Schutz gegen die Dienstunfähigkeit durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung wissen sollte

Rubriken:   Geld anlegen   |   Fonds   |   Rente   |   Private Finanzen   |   Versicherungen   |   Immobilienfinanzierung   |   Kredite   |   News
Sie sind hier: Startseite Versicherungsvergleich >> Versicherungen >> Dienstunfähigkeitsversicherung

Was Beamte zur Dienstunfähigkeitsversicherung wissen sollten

Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine private Invaliditätsversicherung für einen speziellen Personenkreis. Sie ist im Grunde eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte, also beispielsweise Soldaten, Richter bzw. beamtete Juristen, Polizeibeamte, Feuerwehrbeamte und Finanz- bzw. Zollbeamte.

Wann Beamte eine Dienstunfähigkeitsversicherung benötigen
Dieser Personenkreis ist in der Regel durch eine gewöhnliche Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ausreichend geschützt, denn eine übliche BU Versicherung ist nicht immer auch eine echte Dienstunfähigkeitsversicherung. Ein Beamter wird also nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig.

Der Begriff Dienstunfähigkeit stammt aus dem Beamtenrecht und bezeichnet die Berufsunfähigkeit von Beamten.
Wenn der Versicherte auf Grund einer Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte seine Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen kann, gilt dieser als dienstunfähig.

Wann man dienstunfähig ist

Personen, die auf Grund einer Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten für 3 Monate keinen Dienst geleistet haben, gelten als dienstunfähig, wenn keine Aussicht besteht, dass die Dienstfähigkeit innerhalb der nächsten 6 Monate wieder hergestellt wird.

Die dienstunfähige Person ist in den vorzeitigen Ruhestand zu versetzten. Um die Versetzung in den Ruhestand zu vermeiden, kann der dienstunfähigen Person auch eine geringwertige Tätigkeit innerhalb ihrer Laufbahngruppe übertragen werden, sofern diese Tätigkeit unter Berücksichtigung ihrer bisherigen Aufgaben zumutbar ist.

 

Die dauerhafte Dienstunfähigkeit muss durch ein amtsärztliches bzw. ärztliches Gutachten nachgewiesen werden. Dies gilt aber nur als eine Entscheidungshilfe, die endgültige Entscheidung trifft die jeweilige Dienststelle bzw. der entsprechende Dienstherr, die bzw. der im für den Beamten zuständigen Beamtengesetz benannt ist. Entscheidungskriterien für die Dienststelle bzw. den Dienstherren sind das Beschwerde- und Krankheitsbild und das Anforderungsprofil für das ausgeübte Amt.

Auch wenn die Minderung der Arbeitskraft weniger als 50 Prozent beträgt, gilt dies. Dienstunfähigkeit setzt also nicht zwangsläufig eine Berufsunfähigkeit in Höhe von mindestens 50 Prozent voraus. Beamte benötigen eine so bezeichnete Beamten- oder Dientunfähigkeitsklausel in den Versicherungsbedingungen. Wenn diese Klausel fehlt, muss der Versicherte neben der Dienstunfähigkeit auch die Berufsunfähigkeit gegenüber der Versicherungsgesellschaft beweisen.

Die drei Abstufungen bei der Dienstunfähigkeit

Die Beamten- oder Dientunfähigkeitsklausel existiert in drei Abstufungen. Die Echte Dienstunfähigkeitsklausel besagt: „Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.“. Die Unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel sagt: „Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.“.

Die dritte Variante, die Unechte Dienstunfähigkeitsklausel, erklärt: „Wird ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, gelten die gleichen Bewertungsgrundsätze wie für die Berufsunfähigkeit.“. Bei der Unechten Dienstunfähigkeitsklausel muss der Versicherte in der Regel bereit sein, eine angemessene andere Tätigkeit auszuführen.
Zu beachten sind bei Vertragsabschluss außerdem die Wartezeiten und ob, der Begriff Dienstunfähigkeit auch für die entsprechende Berufsgruppe maßgeblich ist.

 

Viele gehen davon aus, dass eine Dienstunfähigkeit hauptsächlich in Zusammenhang mit einem Unfall entsteht. Die Statistik zeigt jedoch ein anderes Bild. Nur etwa 4,0 Prozent aller Dienstunfähigkeiten sind auf Unfälle zurückzuführen. Psychische Belastungen, wie Stress und dessen Folgen, verursachen vergleichsweise öfter eine Dienstunfähigkeit.

Die staatliche Absicherung ist unzureichend

Da die staatliche Absicherung meist nur unzureichend ist (beispielsweise am Anfang der beruflichen Laufbahn), gewinnt die Dienstunfähigkeitsversicherung immer mehr an Bedeutung. Die Dienstunfähigkeit kann in Form einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, aber auch in Form einer selbständigen Versicherung abgesichert werden. Einige Versicherungen haben die Dienstunfähigkeitsklauseln um zusätzliche Einschränkungen erweitert. Die Bedingungen und der Vertragsinhalt sind daher vor Abschluss genau zu überprüfen.

Beitragshöhe, Leistungsumfang und Vertragsklauseln sind wichtige Aspekte der Dienstunfähigkeitsversicherung. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Vergleich der Versicherungen zum Schutz gegen Dienstunfähigkeit durchgeführt werden.

Unser Service für Sie: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich einen Vergleich der Dienstunfähigkeitsversicherung an und lassen Sie sich ein individuell ausgearbeitetes Angebot machen.
Über ein bundesweites Netz von angeschlossenen Finanzexperten bekommen Sie einen auf Ihre Wünsche abgestimmten Vorschlag von einem unabhängigen Experten in ihrer Nähe, der auch Fragen kompetent beantworten kann.