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Was die beste Kapitalversicherung auszeichnet

Die Kapitalversicherung oder häufiger auch als Kapitallebensversicherung bezeichnet, gehört wohl zu einer der am meisten verbreitesten Versicherung zur Altersvorsorge überhaupt.

Kapitalversicherung
Doch was ist mit der Kapitalversicherung überhaupt abgesichert?
In erster Linie das eigene Leben bzw. als Absicherung der Angehörigen, also Ehepartner oder Kinder.
Im Falle des eigenen Todes will man die eigenen Lieben abgesichert wissen, schließlich sollen die Kinder ja einmal eine gute Ausbildung erhalten, vielleicht sogar studieren.

Das langerwünschte und gerade erst gekaufte Haus sollte auch abgesichert sein. Aber was genau ist nun eine Kapitallebensversicherung? Was soll man nun wirklich darunter verstehen? Zahlt sie wirklich nur im Todesfall?
Nun, die letzte Frage zuerst! Die Kapitalversicherung zahlt nicht nur im Todesfall, sondern auch nach den sogenannten „Erlebensfall“.

Was die Kapitalversicherungen leisten

Die Laufzeit der Versicherung, die Vertragslaufzeit, läuft bis zu einem bestimmten Zeitraum, den der Versicherte wählen kann, meist bis zum 60. oder 65. Lebensjahr. Erreicht der Versicherte dieses Alter, erhält er die Versicherung ausgezahlt – somit ist die Versicherung schon eine Kapitalanlage und dient zur finanziellen Absicherung im Rentenalter.

 

Genauso vertraglich festgelegt werden die Höhe der monatlichen Einzahlung sowie natürlich die Höhe der daraus resultierenden Versicherungssumme, die im Falle des Falles ausgezahlt wird. Also: je höher die Einzahlung des Versicherungsnehmers, umso höher die Versicherungssumme für das eigene Ableben.

Ausgezahlt wird an die „bezugsberechtigte“ Person. Also entweder man selbst, unter der Voraussetzung, das man das Ende erlebt oder an eine dritte Person, die im Falle des Todes die Versicherungssumme ausgezahlt bekommt. Das können der Ehepartner sein, die Kinder oder auch Nicht-Familienangehörige. Der Versicherungsnehmer kann also jede beliebige Person einsetzen.

Die bezugsberechtigte Person kann sich die Summe in einer Einmalzahlung aushändigen lassen oder aber auch eine monatliche Zahlung, ähnlich einer Rente, wählen.
Allerdings sind bei der Kapitalversicherung – anders als bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung – keine Zinsen oder Gewinnansprüche garantiert oder auch nur vom Gesetz her zulässig. Es gibt also keinen Gewinnertrag, sondern lediglich eine Absicherung. Zudem fehlen steuerliche Vorteile, da die Versicherungsbeiträge direkt von dem Nettoeinkommen des Versicherten abgezogen werden.

Wen kann man in der Kapitallebensversicherung versichern?

Versichern lassen kann sich eigentlich jeder, aber einige Bedingungen gibt es doch.
So gibt es beispielsweise eine Mindestversicherungssumme. Zudem kann der Versicherer bei fortgeschrittenem Alter oder sogar beim möglichen Verdacht auf bestimmte tödliche Krankheiten eine ärztliche Untersuchung verlangen. So möchte der Versicherer sein eigenes Risiko schätzen.
Ob nun jeder eine Kapitalversicherung benötigt, ist fraglich und sollte von Person zu Person individuell geklärt werden. Was für einen Familienvater zur Absicherung der Angehörigen sicherlich mehr als sinnvoll ist, muss für einen Alleinstehenden, der gerade seine Berufsausbildung abgeschlossen hat, nicht unbedingt nötig sein. Ein persönliches Gespräch mit einem Versicherungsexperten, der einen auch anderen – möglicherweise interessanteren – Weg zur Absicherung aufzeigen kann, dürfte sicherlich angebracht sein.

Beitragshöhe, Leistungsumfang und Vertragsklauseln sind wichtige Aspekte der Kapitallebensversicherung. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Kapitalversicherung Vergleich durchgeführt werden.

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