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Was man bei der Produkthaftpflichtversicherung beachten sollte und was diese absichert

Eine Produkthaftpflichtversicherung ist eine Ergänzung bzw. Unterversicherung zu einer bereits bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.

Die Produkthaftpflichtversicherung als betriebliche Absicherung
Als Betriebsinhaber oder Gewerbetreibender trägt man ein hohes Risiko, denn aufgrund gesetzlicher Bestimmungen haftet das Unternehmen in Ausübung seiner Tätigkeiten gegenüber Dritten und zwar in unbegrenzter Höhe.
Da die Betriebshaftpflichtversicherung nur das konventionelle Produkthaftpflicht-Risiko beinhaltet, sprich Sach- oder Personenschäden, die durch Produkte verursacht wurden, ist solch eine Zusatzversicherung von Vorteil.

Was Produkthaftpflichtversicherungen absichern

Vermögensschäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt beim Abnehmer entstehen, werden von der Betriebshaftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Auch wenn einem Produkt die zugesicherte Eigenschaft fehlt, deckt die Betriebshaftpflicht den Schaden nicht ab. Deshalb können Vermögensschäden über die Produkthaftpflichtversicherung abgedeckt werden.
Abgegrenzt werden die beiden Versicherungen über ein zeitliches Kriterium. Die Produkthaftpflichtversicherung greift erst bei Schäden, die nach Abschluss der Arbeiten, bzw. nach Auslieferung der Produkte auftreten.

 

Eine Produkthaftpflichtversicherung zahlt in den folgenden Fällen:

  1. beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft
  2. bei falscher Weiterbearbeitung oder genereller Verarbeitung
  3. bei der Herstellung mangelhafter Produkte aufgrund gelieferter, mangelhafter Maschinen
  4. bei der Vermischung oder Verbindung der fehlerhaften Produkte mit anderen Produkten
  5. beim Ausbau des gelieferten mangelhaften Produktes und der Einbau eines mangelfreien eigenen Produktes

Eine Produkthaftpflicht kann um eine Produkteversicherung oder eine KFZ-Rückrufkostenversicherung erweitert werden.
Nach der neuen Gesetzgebung haftet der Unternehmer für Schäden, die aus Produktmängeln entstehen, auch wenn dem Hersteller selbst kein konkretes Verschulden nachgewiesen wird. Seit 2002 kann ein Geschädigter sogar Schmerzensgeld gegenüber dem Unternehmer geltend machen.
Wenn ein solches Risiko in dem Unternehmen besteht, sollte eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung auf jeden Fall um eine Produkthaftpflichtversicherung ergänzt werden.

Beitragshöhe, Leistungsumfang und Vertragsklauseln sind wichtige Aspekte der besten Produkthaftpflichtversicherung. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Produkthaftpflicht Versicherungsvergleich durchgeführt werden.

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