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Was man zur Sturmversicherung wissen muß und worauf man achten sollte

Die Sturmversicherung deckt alle Schäden ab, die durch einen Sturm eintreten können. Hierzu gehören nicht nur die Schäden an den versicherten Sachen oder Gebäude, sondern auch sich hieraus ergebende Folgeschäden.

Sturmversicherung

Grundsätzlich heißt es jedoch in den Allgemeinen Bedingungen für die Sturmversicherung, dass ein Sturm nur vorliegt bei Windstärken über acht. Treten bei Windstärke 7 beispielweise Schäden auf, so sind diese zunächst nicht versichert. Allerdings hat der Versicherte die Möglichkeit, dem Versicherungsunternehmen nachzuweisen, dass die entstandenen Schäden nur durch einen Sturm eingetreten sein können.


Diesen Nachweis für die Sturmversicherung kann er beispielweise durch Nachfrage beim jeweils zuständigen Wetteramt oder durch den Nachweis von Schäden gleicher Art in der Nachbarschaft erbringen.

Was Sturmversicherungen absichern

Die Sturmversicherung deckt eine Reihe verschiedener Risiken ab: Versicherte Sachen, die unmittelbar durch den Sturm beschädigt oder zerstört werden. Versicherte Sachen, die auf Grund des Sturms von anderen Sachen zerstört oder beschädigt werden. Beispielweise Gegenstände oder Bäume die durch den Sturm auf die versicherten Sachen fallen. Abgedeckt sind zudem alle Folgeschäden an versicherten Gebäuden und/oder Sachen. 

 

Im privaten Bereich findet sich die Sturmversicherung als Bestandteil in der Hausratversicherung und der Wohngebäudeversicherung. Eine reine Sturmversicherung wird in der Regel nur angeboten um landwirtschaftliche und gewerbliche Risiken abzudecken.
Die Sturmversicherung im gewerblichen Bereich umfasst nicht nur den Schutz aller zum Betrieb gehörigen Gebäude, sondern auch deren Einrichtungen (technische und kaufmännische), Akten, Waren, andere Unterlagen, sowie Gebrauchsgegenstände.

Folgeschäden in Form von Abbruch- oder Aufräumungsarbeiten werden von der Sturmversicherung ebenfalls übernommen. Spezielle sturmgefährdete Teile sind im Versicherungsschutz zunächst nicht enthalten, sondern müssen separat versichert werden, wie beispielweise Markisen, Schilder und Antennen.

Was die Sturmversicherung nicht abdeckt

Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich nicht, wenn auf Grund des Sturmes Regenwasser, Hagel oder Schnee ins Gebäude eindringt. Es sei denn, wenn diese durch Türen, Fenster oder andere Öffnungen eindringen, die in Folge des Sturms entstehen, beispielweise durch gebrochene Fensterscheiben in Folge des Sturms.

Beim Abschluss einer Sturmversicherung ist auf eine ausreichende Versicherungssumme zu achten, da sonst die Schäden seitens der Versicherung auch nur anteilig ersetzt werden. Die optimale Versicherungssumme ergibt sich aus der Sachversicherungssumme, sowie dem jeweiligen Risiko.

Achten sollte man weiterhin darauf, ob es sich um eine Zeitwert- oder um eine Neuwertversicherung handelt. Die Neuwertversicherung ersetzt beschädigte Sachen durch neue, gleichartige. Bei der Zeitwertversicherung dagegen wird nur der Wert zum Zeitpunkt des Sturmschadens ersetzt.  Daher sollte man bei einem Verglich nicht nur die Prämien vergleichen, sondern auch die jeweiligen Leistungen des Versicherungsanbieters.  

Beitragshöhe, Leistungsumfang und Vertragsklauseln sind wichtige Aspekte der besten Sturmversicherung. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Vergleich der Sturmversicherungen durchgeführt werden.

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