Hier findet man die wichtigsten Informationen zu Bundesobligationen, Staatsanleihen und Schuldverschreibungen

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Was man über Bundesobligationen, Staatsanleihen und Schuldverschreibungen wissen sollte

Bundesobligationen, kurz Bobls genannt, sind festverzinsliche Wertpapiere. Sie werden von der Bundesrepublik Deutschland über die Deutsche Finanzagentur als Staatsanleihen herausgegeben.

Bundesobligationen
Bei Staatsanleihen handelt es sich um  kurz- mittel- oder langfristige Schuldverschreibungen (Anleihen), welche von der öffentlichen Hand (Gemeinden, Länder, Bund) und auch anderen Körperschaften ausgegeben werden.
Bundesobligationen sind in der Regel vom Bund herausgegebene Inhaberschuldverschreibungen. Schuldverschreibungen auf den Inhaber sind laut § 794 Bürgerliches Gesetzbuch Wertpapiere, in denen der Aussteller dem Inhaber eine Leistung verspricht.

Die Schuldverschreibung verbrieft also eine Forderung. Der Inhaber kann die Leistung gemäß dem gegebenen Versprechen verlangen.
Die Inhaberschuldverschreibung ist ein so genanntes Inhaberpapier. Inhaberpapiere haben uneingeschränkte Legitimationsfunktion, dass heißt der Besitz (Innehabung) reicht aus, um das Recht auszuüben, der Besitz des Papiers begründet die Vermutung der materiellen Berechtigung. Egal welche Person Inhaber ist, ist berechtigt, außer wenn der Schuldner beweist, dass der Vorlegende nicht der wahre Berechtigte ist. Andere Tatbestandsmerkmale sind in der Regel nicht erforderlich.

 

Bundesobligationen werden im Regelfall als Daueremissionen ausgegeben

Bundesobligationen und andere Bundeswertpapiere sind neben der Kreditaufnahme bei Banken ein Weg über welchen der Bund sein Haushaltsdefizit in der Regel finanziert.
Bundesobligationen besitzen einen festen Zins und im Normalfall eine Laufzeit von 5 Jahren (typisch mittelfristige Geldanlage). In der Regel werden die Zinsen jährlich gezahlt. In der Regel ist der Zins, der an dem Kauftag gilt, auch für die gesamte Laufzeit sicher.

Seit den 70er Jahren werden Bundesobligationen in Deutschland emittiert. Sie sind börsenfähig und werden in der Regel jeweils nach dem Verkaufsabschluss einer Serie an der Börse eingeführt. Neue Serien werden in regelmäßigen Abständen aufgelegt, beispielsweise kam die Serie 135 am 17.03.2000 auf den Markt.
Vor der Börseneinführung können Bundesobligationen in der Regel nur von gemeinnützigen, kirchlichen, mildtätigen Einrichtungen und natürlichen Personen erworben werden, nach der Börseneinführung ist ein allgemeiner Erwerb möglich.

Der Verkauf von Bundesobligationen erfolgt in der Regel über Kreditinstitute. Sie können meist ab ca. 50,00 Euro aufwärts erworben werden. Normalerweise ist der Kauf von neuen („frischen“) Bundesobligationen bei den Kreditinstituten gebührenfrei, jedoch etwa nur 2 Monate. Wenn der Hauptanteil verkauft ist, geht die Obligation im Normalfall an die Börse und dann dürfen die Kreditinstitute Provision und Maklergebühr verlangen.

 

Die Laufzeit von Bundesobligationen

Innerhalb der Laufzeit kann ein Teil oder die gesamte Summe zur Verfügung stehen, weil Obligationen an der Börse gehandelt werden. Der vorzeitige Verkauf ist deshalb in der Regel börsentäglich über das Kreditinstitut möglich. Die Papiere werden vor Ende der Laufzeit normalerweise zum aktuellen Tageskurs zurück genommen, der häufig vom Kaufkurs abweicht. Dadurch kann sowohl ein Gewinn als auch ein Verlust entstehen. Bleiben die Bundesobligationen bis zum Ende der Laufzeit im Depot erhalten, entfallen positive bzw. negative Kursüberraschungen.

Bundesobligationen gelten als mündelsicher, pensions-, deckungsstock- und lombardfähig. Als mündelsicher werden Vermögensanlagen bezeichnet, bei denen Wertverluste der Anlage praktisch ausgeschlossen sind. Im Regelfall erfolgt die Anlage in festverzinsliche Anleihen, welche vom Gesetzgeber ausdrücklich für mündelsicher erklärt wurden.
Die Lombardfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit von Wertpapieren beleihbar zu sein. Die Wertpapiere, welche gegen den Lombardzins beliehen werden können, sind lombardfähig, also auch Bundesobligationen.

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