Die wichtigsten Informationen zum Sparkonto und wie man am besten Sparbeiträge auf Sparkonten einzahlen sollte

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Was man zu Sparkonto Zinsen wissen sollte

Ein Sparkonto ist ein Konto, welches dazu dient Sparbeiträge regelmäßig oder unregelmäßig einzuzahlen. Diese Form vom Konto ist rein auf Guthabenbasis ausgerichtet. Für die angesparten Geldbeträge erhält der Sparer jährlich Zinsen.

In der Regel sammeln bereits Kinder mit dem Sparkonto erste Erfahrungen im Umgang mit einem Konto.
Das Sparkonto zeichnet sich dadurch aus, dass es auf einer Guthabenbasis ausgerichtet ist, es eignet sich jedoch nicht für alltägliche Bankgeschäfte.

 

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedenen Arten von Sparkonten

Erstens gibt es das Sparkonto mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist und zweitens Sparkonten, bei denen sich der Anleger auf einen längeren Zeitraum festlegt.
Bei dem Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungsfrist, kann der Sparer jederzeit über sein Geld verfügen. Er hat die Möglichkeit innerhalb eines Monats bis zu 2.000 Euro vom Sparkonto abzuheben, ohne dass es einer vorherigen Kündigung bedarf.

Erst für größere Beträge gilt die Kündigungsfrist von drei Monaten. Sparer die für längere Zeit auf das angesparte bzw. eingezahlte Geld verzichten können, haben die Möglichkeit ein Sparkonto zu wählen, welches eine Kündigungsfrist von einem, zwei oder sogar vier Jahren hat.
Für Notfälle gilt jedoch, dass der Sparer jederzeit über sein Geld verfügen kann, allerdings muss er dann Abschläge beim Zins in Kauf nehmen. Grundsätzlich gilt je länger die Kündigungsfrist, desto höher ist auch der Zinssatz, der einem von dem Kreditinstitut gewährt wird.

Die Sparkonto Eröffnung

Zu einer Kontoeröffnung sind in der Regel das Mitbringen eines amtlichen Ausweisdokumentes (Personalausweis oder Reisepass) erforderlich. Bereits Kinder ab dem 1. Lebenstag können ein Sparkonto besitzen. Dieses wird üblicherweise von den Eltern oder Großeltern eröffnet, die dann auch Verfügungsberechtigt sind. Gerade hier lohnt sich die Form mit einer längeren Kündigungsfrist, da in der Regel für das Kind angespart wird. Mitzubringen sind hier zusätzlich die Geburtsurkunde des Kindes.

Bei der Bank wird zusätzlich eine Unterschriftenprobe zur Sicherheit hinterlegt. Soll eine weitere Person eine Bevollmächtigung über das Konto erhalten so muss diese ebenfalls eine Unterschriftenprobe abgeben und sich durch ein amtliches Dokument ausweisen können. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einem Gemeinschaftskonto.

 

Für die Teilnahme am Zahlungsverkehr sind Sparkonten jedoch nicht geeignet, dafür ist ein Kontokorrent-Konto erforderlich, über welches laufend verfügt werden kann. Auch für Kinder werden solche Konten angeboten, die sich von unserem Girokonto nur gering unterscheiden. Die einzige sicherlich sinnvolle Einschränkung liegt darin, dass es auf reiner Guthabenbasis geführt wird. Erst mit erreichen des 18. Lebensjahres ist es möglich, Bonität vorausgesetzt, auch über einen festgelegten Überziehungskredit zu verfügen.

Anlageschwerpunkte, Management, Rendite und Performance sind wichtige Aspekte der Geldanlage. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Angebot von einem erfahrenen Experten eingeholt werden.

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