Die Voraussetzungen und Leistungen der Riester Rente
Die Riester Rente ist eine privat finanzierte Rente in Deutschland, die durch Zulagen bzw. Sonderausgaben-abzugsmöglichkeiten staatlich gefördert wird.
Der Begriff „Riester Rente“ ist auf den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester zurückzuführen. Dieser befürwortete auf Grund der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001 die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage.
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Die Riester-Rente ist eine freiwillige private oder betriebliche Altersvorsorgemöglichkeit, die den Weg der Kapitaldeckung geht. Dabei werden in der Regel die Beiträge der versicherten Personen am Kapitalmarkt angelegt und für jeden einzelnen Versicherten wird ein Deckungskapital gebildet. Dieses soll später die zu zahlenden Leistungen decken. |
Innerhalb der Einzahlungsphase werden die Beiträge zur Riester Rente in förderfähige Sparformen angelegt. Die Anbieter der verschiedenen Vermögensanlageformen haben aus der schon vorhandenen Angebotspalette spezielle, den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Tarife entwickelt, die Bezeichnungen bleiben gleich, erfüllen aber in ihren Sonderformen die Bedingungen zur Riester Rente.
Die möglichen Sparformen der Riesterrente müssen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geprüft und zertifiziert sein. Bestätigt wird mit diesem Zertifikat die Einhaltung der staatlichen Förderungskriterien und damit die Förderfähigkeit.
Zu den förderfähigen Sparformen der Riester Rente zählen Banksparpläne und Fondssparpläne, die mit Auszahlungsplänen verknüpft sind, die klassische private Rentenversicherung, die fondsgebundene Rentenversicherung, Pensionskassen, Pensionsfonds und teilweise Direktversicherungen.
Die freiwillige Altersvorsorge wird durch eine Altervorsorgezulage bzw. durch einen Steuer reduzierenden Sonderausgabenabzug gefördert. Die Altersvorsorgezulage muss beantragt werden und fließt in den Vertrag.
Gefördert werden nur Anlagen, die eine lebenslange, steigende bzw. gleich bleibende monatliche Auszahlung ab Rentenbeginn versichern. Diese Anlagen müssen bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. bis zum Beginn der Altersrente durch die gesetzliche Rentenversicherung gebunden sein. Die Anlagen dürfen in der Regel weder beliehen noch anderweitig verwendet werden können. Zudem ist eine Pfändung ausgeschlossen.
Die Anspruchsberechtigten bei der Riester Rente
Wer Anspruch auf eine Riester Förderung hat, kann dem § 10 a EStG entnommen werden. Folgende Personen haben derzeit im Regelfall Anspruch auf eine Altersvorsorgezulage, wenn diese der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen:
Jede Person, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt / gezahlt hat:
- Arbeitnehmer/innen, auch während der Ausbildung und der Kindererziehungszeit (in der Regel maximal für die ersten drei Lebensjahre eines jeden Kindes)
- Wehr- und Zivildienstleistende, Amtsträger, Beamte, Richter und Soldaten
- Bezieher von Lohnersatzleistungen, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II Empfänger
- Selbstständige, die versicherungspflichtig sind, zum Beispiel Künstler
- Arbeitnehmer und Angestellte im öffentlichen Dienst
- nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, beispielsweise bei der Pflege von Angehörigen im Haushalt
- Bezieher von Vorruhestandsgeld, wenn diese vorher Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben
- Landwirte, die nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte versicherungspflichtig sind
- Geringfügig versicherungspflichtig Beschäftigte, haben auf ihre Sozialversicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichtet und dies ihrem Arbeitgeber mitgeteilt
- Ehepartner/in eines Anspruchsberechtigten bzw. Begünstigten der Riester-Rente, sofern diese einen passenden Vertrag besitzen, nicht vom Partner dauernd getrennt leben und zu den nicht anspruchsberechtigten Personen zählen.
Rendite, steuerliche Förderung und Zukunftssicherheit sind wichtige Aspekte der privaten Altersversorgung mit der Riester Rente. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Vergleich von einem erfahrenen Experten eingeholt werden.
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