Die wichtigsten Informationen über die Bemessungsgrenze zur Rentenversicherung

Rubriken:   Geld anlegen   |   Fonds   |   Rente   |   Private Finanzen   |   Versicherungen   |   Immobilienfinanzierung   |   Kredite   |   News
Sie sind hier: Startseite Versicherungsvergleich >> Rente >> Bemessungsgrenze Rentenversicherung

Die Bemessungsgrenze 2014 zur Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung, in die alle Arbeitnehmer ihre Beiträge zu entrichten haben. Die Beiträge werden von Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte getragen.

Bemessungsgrenze
Die Höhe liegt zur Zeit bei 19,9 Prozent vom Bruttoeinkommen. Das heißt der Arbeitnehmer zahlt von seinem Bruttoeinkommen einen eigenen Anteil in Höhe von 9,95 Prozent. Grundsätzlich heißt dies, je höher das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers, desto höher auch die Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherung. Jedoch gilt dies nur bis zu einer bestimmten Grenze, die sich Bemessungsgrenze zur Rentenversicherung nennt.

Sie ist nicht zu verwechseln mit der Bemessungsgrenze zu Krankenversicherung, da die Grenzen unterschiedlich sind. Grundsätzlich wird die Höhe der Bemessungsgrenze der Rentenversicherung jedes Jahr erneut festgelegt. 2012 liegt diese bei 5.600 Euro im Monat für Arbeitnehmer in Westdeutschland, 2013 bei 5.800 Euro und 2014 bei 5.950 Euro. Für Ostdeutschland liegt die Höhe dagegen in 2012 bei 4.800 Euro, für 2013 bei 4.900 Euro und 2014 bei 5.000 Euro im Monat.

Was die Bemessungsgrenze zur Rentenversicherung bedeutet

Dies ist die oberste Grenze für die ein Arbeitnehmer einen Rentenversicherungsanteil entrichten muss.
Beispiel für 2012: Verdient ein Arbeitnehmer in Westdeutschland monatlich 5.600 Euro, so muss er selbst einen monatlichen Anteil in Höhe von 557,20 Euro zur Rentenversicherung zahlen.
Ein Arbeitnehmer, der ein Bruttoeinkommen von 7.000 Euro bezieht zahlt denselben Betrag. Der über der Bemessungsgrenze liegende Teil in Höhe von 1.400 Euro bleibt also beitragsfrei. Somit wird also ein Höchstgrenze festgelegt.

 

Des weiteren gibt es aber auch eine Mindestbeitragsbemessungsgrenze, bis zu der keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet werden müssen. Dies sind Tätigkeiten im Rahmen der sogenannten 400 Euro Jobs. Bis zu dieser Höhe müssen die Arbeitnehmer keine Beiträge zahlen. Jedoch haben Sie die Möglichkeit freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung zu leisten.

Im Rahmen von Arbeitslosengeld II hat sich im Jahr 2007 eine Änderung diesbezüglich ergeben. Hier wurde die Beitragsbemessungsgrundlage auf 205 Euro monatlich gesenkt, anstatt der bisher 400 Euro. Wer Arbeitslosengeld II bezieht muss also schon ab einem Betrag über 205 Euro Rentenversicherungsbeiträge entrichten.

Andere Bemessungsgrenzen zur Sozialversicherung

Da es auch Bemessungsgrenzen in anderen Sozialversicherungen gibt, treten hier oft Missverständnisse auf. Denn im Gegensatz zu der Bemessungsgrenze zur Krankenversicherung, bleibt die Versicherungspflicht weiterhin bestehen. Dass heißt es tritt keine Befreiung vom Versicherungszwang ein und die Versicherten können in diesem Fall nicht die gesetzliche Rentenversicherung verlassen. Allerdings hat natürlich jeder gesetzlich Versicherte zudem die Möglichkeit sich privat zu versichern.

Aufgrund der Entwicklung der Renten, ist dies auch für jeden zu empfehlen. Denn seit Jahren sinken die staatlichen Renten und kaum ein Rentner kann den Lebensstandard zur Zeit der Berufstätigkeit halten. Um diese Versorgungslücke zu schließen empfiehlt sich schon früh eine private Altersvorsorge aufzubauen. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, die teilweise sogar mit Zuschüssen des Staates gefördert werden. 

Rendite, steuerliche Förderung und Zukunftssicherheit sind wichtige Aspekte der privaten Altersversorgung. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Vergleich von einem erfahrenen Experten eingeholt werden.

Unser Service für Sie: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich einen Anbietervergleich und ein individuell ausgearbeitetes Angebot zur privaten Altersvorsorge an. Über ein bundesweites Netz von angeschlossenen Finanzexperten bekommen Sie einen auf Ihre Wünsche abgestimmten Vorschlag von einem unabhängigen Experten in ihrer Nähe, der auch Fragen kompetent beantworten kann.