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Was man zu Pensionsfonds wissen sollte

Zu einer rechtlich selbstständigen Einrichtung zählt der Pensionsfonds, dieser findet in der betrieblichen Altersvorsorge seine Anwendung.  Er gewährt jeden Arbeitnehmer einem rechtlichen Anspruch und fungiert als externer Träger der betrieblichen Altervorsorge. Der Pensionsfonds wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung zugelassen und von dieser dann später auch beaufsichtigt.

Pensionsfonds
Der Pensionsfond kann im Rahmen der Gehaltsumwandlung  sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerfinanziert sein.
Durch einen erweiterten Spielraum bei den Anlagemöglichkeiten, bietet der Pensionsfonds eine renditestarke Anlagemöglichkeit, allerdings auch ein etwas höheres Schwankungsrisiko.

Die Mindestgarantie, welche Pensionsfonds bieten beruht auf der Höhe der eingezahlten Beiträge. Die Absicherung gegen Insolvenz erfolgt über den Pensionssicherungsverein. Im Versicherungsaufsichtsgesetz ist vorgeschrieben, das aus dem Pensionsfond entstandenen Leistungen nur in Form einer lebenslangen Rentenzahlung erfolgen darf, damit entfallen die Kapitalleistungen.

Die Vorteile von Pensionsfonds

Der Vorteil für Arbeitnehmer, welche sich für die Entgeldumwandlung im Rahmen einen Pensionsfonds entscheiden, liegt in den festgesetzten steuerfreien Beiträgen. Bis zum Jahr 2008 müssen auf diese Beiträge auch keine Sozialabgaben gezahlt werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit das Invaliditäts- und Hinterbliebenenrisiko mit abzudecken.
Den maximalen Betrag von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze dürfen die Beiträge nicht überschreiten. Damit die steuerliche Förderung genutzt werden kann, müssen folgende Richtlinien erfüllt sein. Die entstandene Leistung darf nicht vor dem 60. Lebensjahr erbracht werden. Weiterhin darf die Leistung nur in Form einer lebenslangen Rente oder in Form eines Auszahlungsplanes mit Restverrentung erfolgen.

 

Nutzen Sie die steuerlichen Vorteile des Pensionfond heute, so sind die späteren Leistungen in voller Höhe steuerpflichtig. Bis 2040 kann der Arbeitnehmer den Altersentlastungsbetrag noch geltend machen, danach ist dieser abgeschafft.
Der Pensionsfonds bietet für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber gleichermaßen Vorteile. Der Arbeitgeber kann den gesetzlich vorgeschriebenen Anspruch auf Entgeldumwandlung umsetzen, es bieten sich bis 2008 Einsparungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen an, es besteht ein sehr geringes Verwaltungsaufkommen, die Bilanzen des Unternehmens werden mit dem Pensionsfonds nicht belastet weiterhin sind bisherige Pensions- und Unterstützungskassen Zusagen in Pensionsfonds umwandelbar.

Pensionsfonds Vorteile für Arbeitnehmer

Auch bei dem Arbeitnehmer sind die Vorteile nicht zu verachten. So spart der Arbeitnehmer bis zum Jahr 2008 Sozialversicherungsbeiträge, es besteht die Möglichkeit jedes Jahr die Beiträge neu zu gestalten. Bei einem Arbeitsplatzwechsel hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf Übertragung der Anwartschaft auf den neuen Arbeitgeber.
Der Pensionsfonds wird nicht zur Berechnung von Sozialleistungen herangezogen, die Leistungen sind auch bei Insolvenz sichergestellt. Der Arbeitnehmer erhält einmal im Jahr, Informationen über den Stand und die Höhe der Versorgungsanwartschaft.

Bei dem Pensionsfonds wird das angesparte Kapital unter ganz besonderen Renditegesichtspunkten angelegt, jedoch können Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemäß ihren eigenen Anlagementalitäten und der jeweiligen Lebenssituation des Arbeitnehmers die Anlagestrategie festlegen.
Der Pensionsfonds ist eine Möglichkeit der Altervorsorge und gleichzeitig eine einfache Abwicklung des Entgeldumwandlungsanspruchs der Arbeitnehmer in der betrieblichen Altersvorsorge.

Rendite, steuerliche Förderung und Zukunftssicherheit sind wichtige Aspekte der Altersversorgung mit den besten Pensionsfonds. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Pensionsfondsvergleich von einem erfahrenen Experten eingeholt werden.

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