Informationen zur Riester Rente Berechnung der Förderung

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Die Riester Rente Berechnung der Zulagen

Eine Förderung im Rahmen der Riester Rente ist durch die Zulagen des Staates oder als zusätzlicher Sonderausgabenabzug möglich. Hier wird seitens des Finanzamtes mit Einreichen der Einkommensteuer eine automatische Günstigerprüfung vorgenommen, ähnlich wie bei Kindergeld.

Riester Rente Berechnung
Förderung durch Zulagen: Wer selbst einen Eigenanteil leistet, der kann unter bestimmten Voraussetzungen, eine staatliche Förderung in Form von Zulagen erhalten. Dabei bekommt jeder Förderberechtigte eine Grundzulage und für jedes Kind, für welches Kindergeld bezogen wird, eine Kinderzulage. Die Berechnung erfolgt immer bezogen auf einen bestimmten Veranlagungszeitraum.

Die Grundzulage beträgt im Jahr 2007 114 Euro (ab 2008 ein Betrag von 154 EURO) und die Kinderzulage im Jahr 2007 138 Euro (185 Euro ab 2008). Um die volle Zulage gutgeschrieben zu bekommen ist es erforderlich, einen Eigenanteil zu leisten. Der Eigenanteil ergibt zusammen mit den Zulagen den Mindesteigenbetrag, einen bestimmten Prozentsatz des rentenversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres.
Dieser Prozentsatz beträgt im Jahr 2007 3 Prozent und 4 Prozent ab dem Jahr 2008, jedoch maximal ein Betrag von 1.575 bzw. 2.100 Euro.

Den Mindesteigenbetrag zur Riester Rente berechnen

Zur Berechnung des Mindesteigenbeitrages wird der gegebenenfalls reduzierte Eigenanteil um die ermittelte höchst mögliche Altersvorsorge reduziert. Der so verbleibende Betrag ist der Mindesteigenbetrag, für den allerdings noch Untergrenzen in Form von Sockelbeträgen zu beachten sind.
Dies bedeutet, dass der Mindesteigenbeitrag – abhängig vom Veranlagungszeitraum und von der Anzahl der Kinder, für die eine Kinderzulage zusteht – den Wert von 60 Euro nicht unterschreiten darf.

 

Der erforderliche Mindesteigenbetrag hängt somit neben der Höhe des Vorjahreseinkommens von der Höhe der Zulage ab. Verdient ein Lediger ohne Kinder im Jahr 2006 beispielsweise 30.000 Euro (rentenversicherungspflichtiges Einkommen), so beträgt der Mindesteigenbeitrag für das Jahr 2007 drei Prozent von 30.000 Euro also 900 Euro. Da er eine Zulage von 114 Euro erhält, muss er selbst einen Eigenbetrag von 786 Euro leisten.
Anders, wenn er zwei Kinder hätte: dann erhielte er nicht nur seine eigene Zulage, sondern noch zwei Kinderzulagen von jeweils 138 Euro, insgesamt also Zulagen in Höhe von 390 Euro. Um den Mindesteigenbeitrag von 900 Euro zu erreichen, wäre dann ein Eigenbeitrag von 340 Euro zu leisten.

Berechnung der Steuerersparnis bei der Riester Rente

Erreichen die Zulagen die Höhe des Mindesteigenbeitrags, ist trotzdem ein Eigenbeitrag in Höhe des Sockelbetrags zu leisten. Das sind einheitlich 60 Euro. Um die Zulagen zu erhalten, muss spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Sparjahres ein Antrag auf Zulage gestellt werden.
Der gesamte Altersvorsorgeaufwand (also Eigenleistung plus Zulagen) kann auch im Rahmen des Sonderausgabenabzugs bei der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden.

Ist die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher als die ausgezahlte Zulage, wird die Differenz dem Steuerpflichtigen zusätzlich gutgeschrieben. Altersvorsorgeaufwendungen können bis zu einem Betrag von 1575 Euro (2.100 Euro ab 2008) als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden.

Rendite, steuerliche Förderung und Zukunftssicherheit sind wichtige Aspekte. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Angebot der Riester Rente mit Berechnung von einem erfahrenen Experten eingeholt werden.

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