Übersicht über die Riester Rente Förderung
Mit der Riester Förderung werden Ihre Einzahlungen in eine private Altersvorsorge mit Zulagen vom Staat gefördert. Durch Sonderausgabenabzug sparen Sie eventuell sogar Steuern. Aber was steht wem zu?
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Die staatliche Förderung ist grundsätzlich für alle Personen die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, sowie Beamte. Wenn die Person einer unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland unterliegt, spielt auch die Staatsbürgerschaft keine Rolle. |
Wer die Riester Rente Förderung vom Staat erhält
Die Förderung erhalten:
- rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
- Richter
- Beamte
- Soldaten
- Selbständige die Pflichtverschert sind
- Bezieher von Entgeltersatzleistungen (wenn dafür Pflichtbeiträge bezahlt werden)
- Kindererziehende (wenn dafür Kindererziehungszeiten angerechnet werden)
- geringfügig Beschäftigte (die auf eine Versicherungspflicht verzichtet haben)
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Pflegepersonen
- Arbeitssuchende
- Bezieher von Vorruhestandsgeld
- Amtsträger sowie Ehepartner von zulageberechtigten Personen und Arbeitssuchende (die keine Leistung erhalten weil das Einkommen angerechnet wurde)
Besonders lukrativ ist die Riester Förderung für Familien mit Kindern
Wer aber die volle staatliche Förderung auch bekommen will, muss einen ganz bestimmten Teil des sozialversicherungspflichtigen Jahresgehaltes des Vorjahres in einen Riester Vertrag einzahlen, dieser bestimmte Teil darf jedoch nicht mehr als die maximalen abzugsfähigen Sonderausgaben sein. Der Anteil des Jahreseinkommens einschließlich der Zulagen beträgt 2006 drei Prozent, im Jahr 2008 vier Prozent.
Die staatliche Riester Rente Förderung steigt parallel zu den freiwilligen Beträgen bis zum Jahr 2008 an. Bei vollem Sparbetrag, sind folgende Höchstzulagen zu erwarten.
Ab Jahr |
Alleinstehende |
Ehepaare, bei denen jeder einen eigenen Riester Vertrag hat |
je Kindergeld berechtigtes Kind |
2006 |
114 Euro |
228 Euro |
138 Euro |
2008 |
154 Euro |
308 Euro |
185 Euro |
Die Riester Rente Förderung in Form der Kindergeldzulage, bekommt die Person welche das staatliche Kindergeld bezieht. Bei zusammenlebenden Ehegatten wird dir Förderung automatisch der Frau gutgeschrieben.
Von der Riester Förderung ausgeschlossen sind freiwillig Rentenversicherte, Selbständige, Bezieher von Vollrente oder Erwerbsminderungsrente, Personen (die in Berufständischen Versorgungseinrichtungen pflichtversichert sind) sowie geringfügig Beschäftigte. Ab dem Jahr 2008 erhält jeder Förderberechtigte eine Grundzulage von 154 Euro und eine Kinderzulage von 154 Euro. Die Kindergeldzulage wird für jedes Kind gewährt welcher Anspruch auf staatliches Kindergeld hat.
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