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Was man zu Pensionskassen wissen sollte

Pensionskassen sind rechtfähige Versorgungseinrichtungen, die dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen auf ihre Leistungen einen Rechtsanspruch gewähren, wobei die Versorgung im Wege einer Lebensversicherung erfolgt.

Pensionskasse
Versorgungszusagen über Pensionskassen abzuwickeln stellen einen der möglichen Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge dar. Die Pensionskassen können privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich organisiert sein. Die öffentlich-rechtlichen Pensionskassen dienen der Vorsorge der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Sie sind organisiert als Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Die privatrechtliche Pensionskasse ist zumeist als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, selten auch als Aktiengesellschaft organisiert. Privatrechtliche Versicherungsunternehmen unterliegen der Versicherungsaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Berlin.

Die Arten der Pensionskasse

Ein Arbeitgeber kann für sein Unternehmen eine eigene Pensionskasse einrichten. Ferner ist denkbar, dass Pensionskassen sich auf ganze Wirtschaftszweige erstrecken und den diesen angehörigen Arbeitgebern die Möglichkeit zum Beitritt geben.
Schließlich können auch die Arbeitnehmer sämtlicher Unternehmen bzw. Betriebe eines Konzerns von der Pensionskasse erfasst sein. Dem gemäß wird begrifflich zwischen Betriebspensions-, Gruppenpensions- und Konzernpensionskassen unterschieden.

 

Sagt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Pensionskassenleistungen zu, so ist er verpflichtet, alles zu unternehmen, damit seine Arbeitnehmer im Versorgungsfall Versorgungsleistungen aus der Pensionskasse erhalten. Insbesondere muss der Arbeitgeber die erforderlichen Beiträge erbringen. Außerdem muss er gegenüber der Pensionskasse sämtliche notwendigen Erklärungen rechtzeitig und umfassend abgeben.

Die Arbeitnehmer sind regelmäßig Mitglied der Pensionskasse. Die Anmeldung geschieht durch den Arbeitgeber. Durch den zwischen dem Arbeitnehmer und der Pensionskasse abgeschlossenen Versicherungsvertrag wird der Arbeitnehmer Versicherter und Versicherungsnehmer. Es besteht ein unwiderrufliches Bezugsrecht des Arbeitnehmers auf die Versicherungsleistungen.

Aufgrund des bestehenden Rechtsanspruchs hat der Arbeitnehmer sich bei Eintritt des Versorgungsfalls an die Pensionskasse zu halten. Scheidet der Arbeitnehmer vor Eintritt des Versorgungsfalles bei seinem Arbeitgerber aus, endet das Mitgliedschaftsrecht des Arbeitnehmers in der Pensionskasse oder es kommt zum Ruhen.

Die Versicherung kann in eine beitragsfreie Versicherung umgewandelt werden, soweit der Arbeitnehmer Beiträge erbracht hat oder die Unverfallbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Wenn die Satzung der Pensionskasse dies zulässt, kann der Arbeitnehmer auch freiwilliges Mitglied mit dem Recht auf Fortführung der Versicherung bleiben, selbst wenn die Versorgungsanwartschaft noch nicht unverfallbar geworden ist.

Rendite, steuerliche Förderung und Zukunftssicherheit sind wichtige Aspekte der Altersversorgung mit einer Pensionskasse. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Pensionskassenvergleich von einem erfahrenen Experten eingeholt werden.

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